Rechtsprechung
AG Münster, 23.05.2022 - 46 F 63/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,59524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
Verfahrensgang
- AG Münster, 23.05.2022 - 46 F 63/21
- OLG Hamm - 13 UF 108/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- AG Münster, 22.09.2014 - 39 F 201/13
Auszug aus AG Münster, 23.05.2022 - 46 F 63/21
Auf den Antrag der Kindesmutter im August 2018, den Umgang des Kindesvaters mit dem gemeinsamen Kind einstweilen auszuschließen, hilfsweise einstweilen einen begleiteten Umgangskontakt anzuordnen wurde mit Beschluss vom 24.08.2018, Az. 46 F 65/21, im Wege der einstweiligen Anordnung in Abänderung des Beschlusses vom 22.09.2014, Az. 39 F 201/13 beschlossen, dass alle drei Wochen Umgangskontakte für die Dauer von eineinhalb Stunden unter Begleitung der Caritas Beratungsstelle und vor-/ nachbereitend getrennte Elterngespräche stattfinden. - AG Münster, 24.05.2022 - 46 F 64/21
Auszug aus AG Münster, 23.05.2022 - 46 F 63/21
Insoweit wird auf die Ausführungen in dem im Verfahren 46 F 64/21 erlassenen Beschluss vom heutigen Tag verwiesen.
- OLG Hamm, 03.11.2023 - 13 UF 106/22
Umgangsausschluss; Antragszurückweisung
In dem parallel vor dem Amtsgericht - Familiengericht - Münster anhängigen Kinderschutzverfahren zu Az.: 39 F 295/17 (= 46 F 63/21 AG Münster / 13 UF108/22 OLG Hamm) hat das Amtsgericht die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Ausgestaltung des Umgangs angeordnet.Die Verfahrensbeiständin hat im Beschwerdeverfahren Stellung genommen, insoweit wird auf deren Schriftsatz vom 29.09.2022 (Bl.1085 d.A.) verwiesen.Der Senat hat die Verfahrensakten des Amtsgerichts - Familiengericht - Münster zu Az.: 39 F 201/13, 39 F 137/18 u. 39 F 295/17 (= 46 F 63/21 AG Münster / 13 UF 108/22 OLG Hamm) sowie 46 F12/22 u. 46 F 65/21 (= 13 UF 102/22 OLG Hamm) beigezogen.
- AG Münster, 24.05.2022 - 46 F 64/21 Im Rahmen eines Erörterungstermins führte die im Hauptsacheverfahren zur elterlichen Sorge, 46 F 63/21, bestellte Sachverständige Dr. A. aus, dass sie die Aktivitäten rund um die Flugblätter und öffentlich verbreitete Schreiben von H. und Mitteilungen, die seine Privatsphäre betreffen für kindeswohlschädlich halte.
- AG Münster, 23.05.2022 - 46 F 12/22 Im Rahmen eines Erörterungstermins führte die im Hauptsacheverfahren zur elterlichen Sorge, 46 F 63/21, bestellte Sachverständige Dr. RC.